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FAQs – Fragen nach der Einführungsveranstaltung

Im Nachgang der Einführungsveranstaltung hat uns eine Mail erreicht, deren Fragen und Antworten wir mit Ihnen teilen möchten.

  • Wie verändern sich die Anschlusskosten für Teilnehmer, die erst im Bauabschnitt „X“ nach dem Bauabschnitt 1 an das Nahwärmenetz angeschlossen werden?
    => ändern sich nicht, sobald der Anschluss im Bewilligungszeitraum der Förderung erfolgt. Der Bewilligungszeitraum für die Förderung Nahwärmenetz ist lt. Merkblatt vier Jahre.
  • Ist eine Vertragsunterzeichnung bereits vor dem Start von Bauabschnitt 1 erforderlich, um später einen Anschluss zu erhalten und mögliche höhere Anschlusskosten zu vermeiden?
    => Ein Vertragsabschluss (Wärmeliefervertrag) ist erst dann erforderlich, wenn die Förderung nach Bundesprogramm effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG-EM) für das anzuschließende Wohnhaus gestellt wird; für die Antragstellung ist ein unterzeichneter Wärmeliefervertrag mit auflösender Bedingung notwendig
  • Welche Regelungen gelten, wenn der Vertrag vor Beginn von Bauabschnitt 1 unterzeichnet wird, der eigene Anschluss im Wohngebiet jedoch erst nach mehr als drei Jahren realisiert werden kann, hinsichtlich der Förderungen, die drei Jahre Gültigkeit haben?
    => siehe Anmerkung oben
  • Wie ist die Situation, wenn nach der Vertragsunterzeichnung die bestehende Heizung ausfällt, ein Neukauf anstehen muss und zu diesem Zeitpunkt noch keine Nahwärmeversorgung zur Verfügung steht? Besteht in diesem Fall die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, da zwangsläufig eine neue Gasheizung installiert werden müsste?
    => Ja, oder die Netzgesellschaft stellt solange eine temporäre Heizung zur Verfügung
  • Wie kann ein Termin mit einem Installateur für eine Besichtigung bzw. technische Vor-Ort-Prüfung vereinbart werden?
    => auf telefonische Anfrage (0151 67063858)
  • Wie hoch ist nach aktuellem Stand die Wahrscheinlichkeit, dass für das Gebäude in der Finkenstraße 3 ein Anschluss an das Nahwärmenetz realisiert, werden kann?
    Aktuell ist eine wirtschaftliche Wärmebelegungsdichte für diesen Abschnitt noch nicht gegeben, da in diesem Straßenabschnitt auf Basis der Interessenbekundungen 2024 es nur wenige Rückmeldungen gab. Es bleibt abzuwarten, wie jetzt die Rückmeldungen nach den Bürgerinformationsveranstaltungen aussehen.

Das Thema ist sehr komplex und wirft jeden Tag neue Fragen auf. Bitte sprechen Sie uns an.

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